Gebühren

 

Gebührentafel

mit Wirkung zum 1.1.2011

1Für die Benutzung von Archivgut in den Diensträumen (§ 3 Abs.1 Nr. 1): 
1.1für private Zwecke je Benutzertag9,00 €
1.2für private Zwecke während der Spätöffnung7,00 €
1.3für geschäftsmäßige Zwecke (Tätigkeit gegen Entgelt)je Benutzertag35,00 €
1.4In Kirchengemeinden und nicht hauptberuflich betreuten
Archiven für die Bereitstellung pro Kirchenbuch
9,00 €
2Bei Inanspruchnahme des Archivs: 
2.1für schriftliche Auskünfte und die Anfertigung von Regesten und Abschriften (§ 3 Abs.1 Nr. 2 a und b)für die erste Viertelstunde 15,00 €
 für jede weitere angefangene Viertelstunde10,00 €
2.2für die Anfertigung von Übersetzungen und Gutachten(§ 3 Abs.1 Nr. 2 c) je Stunde mindestens gemäß besonderer Vereinbarung 60,00 €
3Für die Ausstellung und Beglaubigung (§ 3 Abs.1 Nr. 3): 
3.1Ausfertigung einer beglaubigten Urkunde8,00 €
3.2Beglaubigung einer Fotokopie oder Abschrift5,00 €
   
4Bei Inanspruchnahme des Archivs für Versand von Archivgut (§ 3 Abs.1 Nr. 4) je Sendung 20,00 €
   
5Veröffentlichung von Archivgut durch Dritte 
5.1Für das Recht der Wiedergabe oder Reproduktion von Archivgut (§ 3 Abs.1 Nr. 5) im Regelfall25,00 € bis 2.500,00 €
5.2Bei Veröffentlichung im Internet
1.-4. Bilddatei, je Datei
25,00 €
 5- 50 Bilddateien
51-100 Bilddateien
101 bis 200 Bilddateien
150,00 €
200,00 €
250,00 €
   
   
6Für die Anfertigung von Reproduktionen aus Kirchenbüchern (§ 3 Abs.1 Nr. 6): 
6.1Bearbeitungspauschale je Auftrag5,00 €
6.2Kopie einer Kirchenbucheintragung1,00 €
   
7Für die Anfertigung von Reproduktionen bis Vorlagengröße A 3 (§ 3 Abs.1 Nr. 6): 
7.1Bearbeitungspauschale je Auftrag5,00 €
7.2Kopie0,70 €
7.3Ausgabe als Datei auf CD-ROM(bis 650 MB Gesamtumfang)                          je CD-ROM 3,00 €
7.4Ausgabe als Datei und Versendung per E-Mail(bis 2 MB Gesamtumfang)                             je E-Mail 1,00 €
7.5In besonderen Fällen (z.B. Vorlagen über A 3 Vorlagengröße,
erhöhter Arbeitsaufwand) können aus einer Vereinbarung
höhere Gebühren gefordert werden.
   
8Für die Anfertigung von Elektrokopien mit dem Lese-Druckgerät von bestimmten Verfilmungen durch den Benutzer selber (§ 3 Abs.1 Nr. 6): 
8.1bis DIN A 40,20 €
8.2bis DIN A 30,40 €
   
99.1.9.2.

9.3.

Für die Anfertigung von Fotokopien von Bibliotheksgut mit dem Kopierer (§ 3 Abs. 1 Nr. 6):BearbeitungspauschaleKopie

Kopie – soweit durch den Benutzer selbst zulässig

 5,00 €0,30 €

0,20 €