Berliner Standesämter
Anfangs sind meist die Standesämter die ersten Ansprechpartner, denn dort befinden sich die familiengeschichtlich relevanten Dokumente aus der näheren Vergangenheit. Bei den Ämtern erhält man Daten aus der Zeit ab Herbst 1874 bis zur Gegenwart. Welche Urkunden Sie von dort erhalten können, erfahren sie hier.
Durch das Personenstandsgesetz, das in Preußen zum 1.10.1874 in Kraft trat, wurden die Standesämter mit der Beurkundung aller Personenstandsfälle beauftragt. Allerdings sind auch viele Datensammlungen der Standesämter im Krieg zerstört worden.
Weitere Informationen zu den Berliner Personenstandsunterlagen finden Sie unter der Seite des Staatsarchivs des Landes Berlin, dem Berliner Landesarchiv (LAB), in das derzeitig die Altbestände der Standesämter überführt werden.