Gebühren

 

Gebührentafel

mit Wirkung zum 1.10.2014

 

1 Für die Benutzung von Archivgut in den Diensträumen (§ 3 Abs.1 Nr. 1):
1.1 für private Zwecke je Benutzertag 9,00 €
1.2 für geschäftsmäßige Zwecke (Tätigkeit gegen Entgelt) je Benutzertag  35,00 €
1.3 während der Spätöffnung    (entfällt) 7,00 €
1.4 In Kirchengemeinden und nicht hauptberuflich betreuten
Archiven für die Bereitstellung pro Kirchenbuch
9,00 €
2 Bei Inanspruchnahme des Archivs:
2.1 für schriftliche Auskünfte und die Anfertigung von Regesten und Abschriften (§ 3 Abs.1 Nr. 2 a und b)für die erste Viertelstunde  15,00 €
für jede weitere angefangene Viertelstunde 10,00 €
2.2 für die Anfertigung von Übersetzungen und Gutachten(§ 3 Abs.1 Nr. 2 c) je Stunde mindestens gemäß besonderer Vereinbarung  60,00 €
3 Für die Ausstellung und Beglaubigung (§ 3 Abs.1 Nr. 3):
3.1 Ausfertigung einer beglaubigten Urkunde 8,00 €
3.2 Beglaubigung einer Fotokopie oder Abschrift 5,00 €
4 Bei Inanspruchnahme des Archivs für Versand von Archivgut (§ 3 Abs.1 Nr. 4) je Sendung  20,00 €
5 Veröffentlichung von Archivgut durch Dritte
5.1 Für die einmalige Wiedergabe oder Reproduktion von Archivgut im Druck oder in Funk und Fernsehen je nach Auflagenhöhe und Verwertungszweck je Abbildung bzw. MinuteNeuauflagen, Nachdrucke, Übersetzungen, Lizenzausgaben oder erneute Ausstrahlungen werden wie neue Veröffentlichungen behandelt. 25,00 € bis 500,00 €
5.2 Bei Veröffentlichung im Internet oder auf elektronischen Speichermedien je Reproduktion bzw. je Minute 25,00 €
6 Für die Anfertigung von Reproduktionen aus Kirchenbüchern (§ 3 Abs.1 Nr. 6):
6.1 Bearbeitungspauschale je Auftrag 5,00 €
6.2 Kopie einer Kirchenbucheintragung 1,00 €
7 Für die Anfertigung von Reproduktionen bis Vorlagengröße A 3 (§ 3 Abs.1 Nr. 6):
7.1 Bearbeitungspauschale je Auftrag 5,00 €
7.2 Kopie 0,70 €
7.3 Ausgabe als Datei auf CD-ROM(bis 650 MB Gesamtumfang)                          je CD-ROM  3,00 €
7.4 Ausgabe als Datei und Versendung per E-Mail(bis 2 MB Gesamtumfang)                             je E-Mail  1,00 €
7.5 In besonderen Fällen (z.B. Vorlagen über A 3 Vorlagengröße,
erhöhter Arbeitsaufwand) können aus einer Vereinbarung
höhere Gebühren gefordert werden.
8 Für die Anfertigung von Elektrokopien mit dem Lese-Druckgerät von bestimmten Verfilmungen durch den Benutzer selber (§ 3 Abs.1 Nr. 6):
8.1 bis DIN A 4 0,20 €
8.2 bis DIN A 3 0,40 €
9.1. Für die Anfertigung von Fotokopien von Bibliotheksgut mit dem Kopierer (§ 3 Abs. 1) BearbeitungspauschaleKopie 5,00 €
 9.2  Kopie  0,30 €
 9.3 Kopie – soweit durch den Benutzer selbst zulässig  0,20  €
10 Für Film- und Fernsehaufnahmen je angefangene Stunde Dreharbeit 100  €