Schriftliche Auskunft

Im Rahmen unserer Möglichkeiten beantworten wir schriftlich eingereichte genealogische Anfragen. Bitte beachten Sie , dass die Kirchenbuchstelle aus personellen Gründen nicht in der Lage ist, umfangreiche Familienforschungen durchzuführen.

Bei schriftlichen Suchanträgen an die Kirchenbuchstelle ist wegen der Vielzahl der Eingänge eine Wartezeit von 2 bis 3 Monaten einzuplanen.

Selbstverständlich ist es möglich, einen gewerblichen Genealogen mit der Recherche in unserem Lesesaal zu beauftragen. Die Kirchenbuchstelle nennt Ihnen auf Nachfrage gern entsprechende Namen und Adressen.

Bei jeder Suchanfrage, auch per E-Mail oder Fax, ist unbedingt die vollständige postalische Adresse anzugeben (möglichst mit Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse für Rückfragen); andernfalls ist uns eine schriftliche Beantwortung nicht möglich!

Bitte beachten Sie unsere Tipps für schriftliche Anfragen.

Datenschutz

Auskünfte aus Kirchenbüchern, die noch Schutzfristen unterliegen, können nur erteilt werden, wenn eine entsprechende Berechtigung nachgewiesen wurde. Einzelne Einträge können dann für Vorfahren in direkter Linie (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern etc.) durch die Sachbearbeiter der Kirchenbuchstelle herausgesucht und Kopien oder Auszüge angefertigt werden.

Um Kopien oder Auszüge von Einträgen anderer, nicht direkt verwandter Personen zu erhalten, muss eine schriftliche Einwilligung der Betroffenen oder ihrer direkten Nachkommen vorgelegt werden.

Zur Erbenermittlung in gesperrten Kirchenbüchern muss die Bestallung des Amtsgerichts bzw. eine entsprechende Vollmacht vorliegen oder die Erlaubnis der direkten Nachkommen.

Kosten und Gebühren für schriftliche Anfragen

Die Bearbeitung von derartigen Anfragen ist grundsätzlich – also auch bei wissenschaftlichen Anliegen – gebührenpflichtig. 

Für die Bearbeitung von Suchanträgen werden (ab 01.01.2011) für die erste angefangene Viertelstunde 15,- € berechnet und für jede weitere angefangene Viertelstunde 10,- €.

Zusätzlich ist mit Kosten für die Kopien (1 € pro Seite) und Portokosten in Höhe von 1,80 E zu rechnen.

Bitte bedenken Sie, dass diese Recherchekosten auch dann entstehen und als Gebühren in Rechnung gestellt werden, wenn die angestellten Nachforschungen unter Umständen ergebnislos bleiben.

Die Suchergebnisse werden in der Regel durch Ablichtungen der einzelnen Eintragungen aus den Kirchenbüchern übermittelt. Wird ausdrücklich eine Transkription gewünscht, kommt es zu einer Erhöhung des Zeitaufwands und damit auch der Gebühren.

Lebten Ihre Vorfahren in Berlin?

Weite Teile des heutigen Stadtgebiets von Berlin gehörten vor 1920 noch nicht zur Stadt. Bei Anfragen bitten wir zu beachten, dass die Stadtbezirke Charlottenburg, Köpenick, Lichtenberg, Neukölln, Pankow, Reinickendorf, Schöneberg, Spandau, Steglitz, Tempelhof, Treptow, Weißensee, Wilmersdorf und Zehlendorf vor 1920 – bis zur Schaffung von „Groß-Berlin“ – eigenständig waren und noch nicht zu Berlin gehörten.

Eine Suche nach Personenstandsdaten in Berlin nach 1874 ist ohne Kenntnis der genauen Wohnanschrift bzw. Kirchengemeinde nicht möglich.

Weitere Hinweise

Zu unserem Bedauern können wir die an uns gerichteten Anfragen gelegentlich nicht bearbeiten, wenn z.B. die Angaben zu den gesuchten Personen nicht ausreichend sind oder die Anfrage nicht unseren Zuständigkeitsbereich  (Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz) betrifft.
Mit Aussicht auf Erfolg können Personenstandsdaten in der Regel nur dann recherchiert werden, wenn von der anfragenden Stelle der Zeitrahmen für ein gesuchtes Datum (ca. 5 Jahre) und Angaben zum Wohnort der gesuchten Person (möglichst mit Straße und Hausnummer) zum Zeitpunkt der Amtshandlung (Taufe, Konfirmation, Trauung, Bestattung) mitgeteilt werden können.

Die Kirchenbücher werden zum Zweck der Registrierung kirchlicher Amtshandlungen (Taufen, Konfirmationen, Trauungen, Bestattungen) geführt. Die kirchliche Zuständigkeit zur Erfassung von Personenstandsdaten beginnt mit der Einführung der Reformation und endet mit der Errichtung staatlicher Meldebehörden. Die staatliche Zuständigkeit beginnt in Preußen mit dem 01.10.1874, im übrigen Reichsgebiet zum 01.01.1876. Andere Personenstandsdaten (Geburt, standesamtliche Trauung, Sterbedatum) werden – soweit bekannt – im Zusammenhang mit kirchlichen Amtshandlungen in der Regel verzeichnet. Auskünfte hierzu erteilen jedoch die Standesämter und andere staatliche Meldestellen. Kirchliche Unterlagen können zur Ermittlung ziviler Personenstandsdaten benutzt werden, wenn den staatlichen Stellen nachweislich keine Unterlagen zur Bearbeitung einer Anfrage zur Verfügung stehen (z.B. durch Kriegsverluste).
Die anfragende Stelle muss in jedem Fall nachweisen, dass der Anfrage ein berechtigtes Interesse zugrunde liegt. Die Bearbeitung von Anfragen zur Ermittlung von Personenstandsdaten erfolgt im Rahmen der für den Bereich unserer Kirche geltenden Benutzungsordnung und Gebührenordnung.

Kirchenkreis Perleberg-Wittenberge

Für Auskünfte zum Kirchenkreis Perleberg-Wittenberge (Prignitz) gelten besondere Bedingungen, über die Sie sich hier informieren können.https://www.kirchenkreis-prignitz.de/