Historie

Auf den folgenden Seiten finden Sie:

  • Allgemeine Hinweise zur Geschichte der Kirchenbuchführung im Gebiet der Landeskirche
  • Hinweise auf die Geschichte der „Kirchenbuchstelle Alt-Berlin“ (1936-1946)
  • Eine umfangreiche Schilderung der Sicherheitsverfilmung erhaltener Kirchenbücher

Zur Geschichte der Kirchenbuchführung in Berlin und Brandenburg von der Reformation bis zur Gegenwart

Die kirchliche Register- und Matrikelführung in Berlin-Brandenburg und anderen protestantischen Gebieten geht zurück auf die Reformation. Ursprünglich ging es um die Sicherstellung der Gelder, die in den vormals katholischen Kirchen für Seelenmessen u.a. eingenommen wurden, und die jetzt überwiegend für soziale Aufgaben verwendet werden sollten. Die Einzelheiten der Registerführung ergaben sich aus der „Neumärkischen kasten-ordnung von Kirchenhospitalien und dergleichen Gütern“ vom 1. März 1540. Diese Kastenordnung hatte der Kurfürst Johann von Küstrin erlassen. Hiernach waren zwei Register anzulegen: das eine für die Pfarrei und das zweite für den Dorfschulzen bzw. Bürgermeister. Somit war der Grundstein für Pfarrarchive gelegt.

Mitte des 16. Jahrhunderts, genau 1558,  wurde in der kurmärkischen Kirchenordnung u.a. festgehalten, dass die Pfarrer die Namen aller Personen, die sie tauften, trauten und bestatteten, aufschreiben sollten.

Während des 17. Jahrhunderts hatte die Evangelische Kirche in Brandenburg durch den Bekenntniswechsel des Kurfürsten Johann Sigismund 1613 und den daraus resultierenden Kirchenkampf erhebliche Verluste an Archivalien und Kirchenbüchern zu verzeichnen.

Sie können sich nicht genau vorstellen, wie ein historisches Kirchenbuch aussieht? Anschaulich wird das z.B. durch das im Internet zu entdeckende Kirchenbuch der Gemeinde Gröben. https://www.kirchenbuch-groeben.de/

Auch durch den 30-jährigen Krieg ging viel Archivgut, darunter auch eine erhebliche Anzahl von Kirchenbüchern verloren. So ist zu erklären, dass im Bereich Berlin-Brandenburg nur noch sehr wenige Kirchenbücher aus dem 16. Jahrhundert erhalten sind.

Im 18. Jahrhundert bekundete auch der Staat sein Interesse an den Kirchenbüchern. Die Pfarrer mussten den Dorfschulzen jährlich Listen aller getauften Kinder übergeben. Den Magistraten mussten Listen aller Getauften, Getrauten und Verstorbenen zur Verfügung gestellt werden, und die „Berlinischen Nachrichten von Staats- und Gelehrtensache“ veröffentlichten seit 1734 wöchentlich die Namen der Getauften, Getrauten und Verstorbenen.
Während des 7-jährigen Krieges erging 1760 eine Verordnung, nach der die Pfarrer mit einer Strafe von 10 Reichstalern belegt wurden, wenn sie die Kirchenbücher nicht richtig führten. 1764 und 1765 ergingen weitere Richtlinien über die Form der Eintragungen, die allerdings nur unvollkommen und teilweise gar nicht befolgt wurden und somit für die Obrigkeit schon ein Ärgernis waren. Wie sollte man denn feststellen, mit welchen Steuern und Abgaben das Staatssäckel aufgefüllt werden konnte?

Vielleicht noch wichtiger war aber die Erfassung der getauften Jungen, denn nach den Tauflisten wurde ja auch die zukünftige Stärke der Armee berechnet. Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts finden wir in den Taufbüchern Hinweise auf den Beginn der Militärdienstzeit des Kindes.
Das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten von 1794 fasste dann erstmals die erlassenen Bestimmungen über die Kirchenbuchführung zusammen und gab genau vor, was bei den Eintragungen alles zu berücksichtigen ist. In § 481 heißt es ausdrücklich:
„Die Pfarrer sind schuldig, richtige Kirchenbücher zu halten, und darin alle von ihnen besorgte, ingleichen alle die Eingepfarrten betreffende und ihnen angezeigte Aufgebote, Trauungen, Geburten, Taufen und Begräbnisse, deutlich und leserlich einzuschreiben.“
Diese letzte Verordnung war immens wichtig. Das wissen alle, die heute mit Kirchenbüchern oder deren Verfilmungen arbeiten. Erfreulicherweise wurden die Kirchenbücher dann wirklich übersichtlicher und sind heute noch überwiegend gut lesbar geschrieben.
Die heutige Form der Kirchenbuchführung geht auf eine Verordnung der preußischen Regierung an das Konsistorium von 1803 zurück. Diese Verordnungen wurden immer wieder ergänzt durch einzelne Ausführungsbestimmungen. Sie galten bis zum Inkrafttreten des Personenstandsgesetzes in Preußen am 1. Oktober 1874. Danach erließ der Evangelische Oberkirchenrat Direktiven, die den Übergang aus der staatlichen Verantwortung in die rein kirchliche ebneten.

Politische Bedeutung erhielten die Kirchenbücher dann noch einmal während des Nationalsozialismus, als es darum ging, dass jedermann seine „arische“ Abstammung über mindestens drei Generationen nachweisen musste. In diesem Zusammenhang steht auch die Einrichtung der Kirchenbuchstelle Alt-Berlin.

Nach 1945, als auch ein nicht unerheblicher Teil der staatlichen Personenstandsunterlagen verloren gegangen war, wurden die Kirchenbücher erneut von Ämtern und Behörden benötigt, um all jenen zu helfen, die durch Vertreibung oder Ausbombung ihre Unterlagen verloren hatten.

„Kirchenbuchstelle Alt-Berlin“ –

Ein Abriss zur Bestandsgeschichte

Die Planungen zur Einrichtung der Kirchenbuchstelle Alt-Berlin als Abteilung des Berliner Stadtsynodalverbandes liefen seit Dezember 1935. Im Oktober 1936 wurde die Arbeit in den Räumen des Gemeindehauses der St. Georgen Kirchengemeinde (Kurze Straße 19/20) aufgenommen. Am 12.12.1936 fand im großen Saal des Gemeindehauses die  feierliche Eröffnung der Dienststelle statt, zu der Vertreter von Staats- und Kirchenbehörden sowie die geschäftsführenden Pfarrer der Alt-Berliner Kirchengemeinden eingeladen waren.

Die Entstehung der Kirchenbuchstelle steht im Zusammenhang mit der Rassegesetzgebung des Dritten Reiches. Am 15.9.1935 waren auf dem Nürnberger Parteitag der NSDAP das ‚Reichsbürgergesetz‘, das deutschen Staatsbürgern jüdischen Glaubens oder mit zwei Großeltern jüdischen Glaubens nur eingeschränkte Rechte zugestand und das ‚Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutsche Ehre‘ verkündet worden. Das letztere Gesetz verbat die Eheschließung von ‚Ariern‘ und Juden. Mit dem ‚Ariernachweis‘ musste die eigene Abstammung über zwei Generationen nachgewiesen werden. Die zur Erstellung dieses Nachweises notwendigen Personenstandsunterlagen wurden von den Standesämtern ausgestellt, die es in Preußen seit dem 1.10.1874 gab. Davor enthielten nur die Kirchenbücher die maßgeblichen Personenstandsdaten. Den Kirchenbüchern war somit durch die ‚Nürnberger Rassegesetze‘ eine zentrale Rolle bei der Erstellung des ‚Ariernachweises‘ zugekommen.

In Berlin war schon 1903, um dem zunehmenden Interesse an Fragen der Familienforschung nachkommen zu können, die „Zentralstelle zur Ermittlung von Eintragungen in den Registern der evangelischen Kirchen in Berlin“ geschaffen worden. Doch arbeitete diese Einrichtung mit einem sehr zeitaufwendigen und nicht absolut zuverlässigen Umlaufverfahren und war damit den neuen Anforderungen nicht gewachsen. Da die ‚Ariernachweise‘ in vielen Fällen nicht ohne die Kirchenbücher erbracht werden konnten, zeigte der nationalsozialistische Staat wachsendes Interesse an Erhalt und Erschließung der Kirchenbücher und in der Kirche, wuchs die Sorge vor einer staatlichen Übernahme der Kirchenbücher.

So wurde die Kirchenbuchstelle Alt-Berlin in Zusammenarbeit des Berliner Stadtsynodalverbandes und der Reichsstelle für Sippenforschung errichtet. Die Bezeichnung „Alt-Berlin“ war gewählt worden, um offen zu legen, dass es sich nur um das alte Stadtgebiet aus der Zeit vor der Schaffung Groß-Berlins im Jahre 1920 handelt. 

Alt-Berlin bestand 1874 aus 45 Kirchengemeinden und umfasste weder damalige Vororte wie Wilmersdorf, Charlottenburg, Weißensee noch die Landgemeinden und Gutsbezirke, die mit dem Gesetz vom 27.4.1920 zu Groß-Berlin eingemeindet wurden. Alle Kirchenbücher dieser Gemeinden wurden eingesammelt, und die Kirchenbuchstelle kümmerte sich um die Verfilmung und Verkartung der Kirchenbücher. Nicht erfasst wurden hier die Kirchbücher der Alten Garnisonskirche, die Regimentskirchenbücher und die der französich-reformierten Gemeinde

Die Finanzierung der Arbeit wurde vom Berliner Stadtsynodalverband und der Reichsstelle für Sippenforschung getragen, die Personalkosten hatte der Stadtsynodalverband übernommen, die Materialkosten der Verfilmung und Verkartung der Kirchenbücher die Reichsstelle. Vollständig verkartet wurde das Taufregister.

Neben der Ausfertigung von Personenstandsurkunden gegen eine Gebühr von 0,75 RM, bestand eine weitere Aufgabe der Kirchenbuchstelle während des Krieges in der Sicherung der Berliner Kirchenbücher. Der Stadtsynodalverband mietete einen Tieftresorraum im Keller der Berliner Stadtbank am Alexanderplatz, wo die Kirchenbücher Alt-Berlins untergebracht wurden. Ein Wassereinbruch schadete diesen Büchern sehr. Andere Kirchenbücher wurden in der städtischen Sparkasse, der Reichsbank und der Brandenburgischen Girozentrale sowie außerhalb Berlins gelagert. Soweit es möglich war, wurden alle Kirchenbücher an die jeweiligen Gemeinden zurückgegeben.
Die Zahlen der Mitarbeiter der Kirchenbuchstelle vor dem Krieg reichen von 16 bis 30 Angestellten. Als 1943 die Luftangriffe auf Berlin zunahmen wurde die Dienststelle nach Luckau in die Räume der dortigen Nikolaikirche verlegt. Kurz vor Kriegsende soll es in Luckau und Berlin noch 10-12 Mitarbeiter gegeben haben. Im August 1945 gibt es drei Angestellte und im Mai 1946 wird dann von zwei Angestellten berichtet, die die anfallende Arbeit erledigten.

Da die Räume in der St. Georgen-Kirchengemeinde schwer beschädigt waren, erfolgte die Aufnahme der Arbeit im Dienstgebäude des Evangelischen Oberkirchenrates in der Jebensstraße 3. Nach einer zwischenzeitlichen Unterbringung der Fotokopien und Karteien der Kirchenbücher im Geheimen Preußischen Staatsarchiv wurden sie 1967 an das Archiv der Evangelischen Kirche der Union (später Evangelisches Zentralarchiv, EZA) in der Jebensstraße 3 als Depositum der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg gegeben.
Mit Gründung des ELAB kehrte der Bestand der Kirchenbuchstelle Alt-Berlin in die Obhut der Landeskirche zurück und ist heute im ELAB die wichtigste Quelle für genealogische Ermittlungen in Alt-Berlin bis 1874.

Die Sicherungsverfilmung der Kirchenbücher aus dem Gebiet der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz *

von Jürgen Stenzel

*Dies ist eine gekürzte Fassung. Der vollständige Artikel ist erschienen in: „Brandenburgische Archive. Berichte und Mitteilungen aus den Archiven des Landes Brandenburg“ 25 (2008), S. 29-39.

Der folgende Beitrag beschreibt das von 1989 bis 2008 laufende Projekt der Kirchenbuchverfilmung im Bereich der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO).

Die Sicherungsverfilmung der Kirchenbücher 1991-2008

Ende der 1980er Jahre, noch vor der „Aufhebung der Regionalisierung des Kirchengebietes der EKiBB“ (Wiedervereinigung der bis zum Fall der Mauer in eine West- und Ost-Region getrennte Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg), wurde für die Kirchenregion der EKiBB (Berlin-West) festgestellt, dass trotz der dezidierten Regelungen zum Kirchenbuchwesen in diesem besonderen Bereich der Archivpflege zahlreiche Defizite zu verzeichnen waren.

Auch wurde Im Kirchengebiet „Berlin-West“ wieder der vermehrte Zugriff auf die Kirchenbücher durch Erbenermittlung und Familienforschung registriert. Der Zugriff auf die Kirchenbücher bei schriftlichen Anfragen an die Gemeinden erfolgte in der Regel durch Mitarbeiter der Gemeinde, bei persönlichen Besuchen der Erbenermittler und Familienforscher in den Gemeinden auch durch die Rechercheure selbst. Die Kirchenbuchbenutzung stellte somit einerseits für die Gemeindebüros eine zusätzliche Arbeitsbelastung dar, andererseits war der verstärkte Zugriff auf die Kirchenbücher dem Ziel der Substanzerhaltung gerade bei den älteren Beständen abträglich.
Weiterhin musste festgestellt werden, dass zahlreiche Berliner Gemeinden, insbesondere die aus dem innerstädtischen Bereich, auch in den 1980er Jahren noch mit Problemen der Erhaltung ihrer Kirchenbuch- und sonstigen Archivsubstanz konfrontiert waren, die in der Regel noch aus der Zeit des zweiten Weltkrieges herrührten.
In dieser Situation lag es als erster Gedanke zum Schutz der Originalbücher und zur effektiveren Bearbeitung nahe, Kirchenbuchanfragen zentral bearbeiten zu lassen und die „Kirchenbuchstelle Alt-Berlin“ dafür umfangreicher auszustatten.

Nachdem die finanziellen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen für eine Sicherungsverfilmung und Duplizierung der Sicherungsfilme im Bereich der EKiBB (BW) geklärt waren, konnten in Absprache mit dem Landesarchiv Berlin als dem zuständigen Ansprechpartner in Berlin für die Sicherungsverfilmung von kirchlichem Archivgut, später mit dem für die Region Brandenburg zuständigen Brandenburgischen Landeshauptarchiv, die Bestandslisten zum Gesamtbestand der Kirchenbücher in der EKiBB bis 1945 einschließlich erstellt werden.
Grundlage für die Soll-Listen bildeten u. a. Aufzeichnungen zur Verfilmung von Kirchenbuchunterlagen aus dem Staatsarchiv Leipzig und Unterlagen zur Bestandserhebung kirchlichen Archivguts aus den Jahren ab 1937. Abgeglichen und ergänzt wurden diese Informationen anhand von Protokollen zu Archivvisitationen und Protokollen zu Pfarramtsübergaben aus Kirchenkreisen und Gemeinden im Bereich der EKiBB.

Projektvorbereitung und Datenpflege

Während die Erstellung der Soll-Listen und die Vergabe der Signaturen an zentraler Stelle erfolgten, fand die Prüfung, Korrektur und Ergänzung der Buchlisten im Rahmen einer intensiven Zusammenarbeit zwischen Archivreferat/Landeskirchenarchiv und den Kreiskirchlichen Archivpflegern in Kirchenkreisen und Gemeinden ab Herbst 1989 statt. Die Identifizierung und Kennzeichnung der Bücher erfolgte jeweils vor Ort.
Die Bestandsinformationen aus früheren Jahren erwiesen sich nur zum Teil als zuverlässig. Häufig war nicht zu erkennen, ob gelistete Eckdaten ein Gesamtkirchenbuch oder ein gesondertes Tauf-, Trau- oder Bestattungsbuch bezeichneten. Der Hinweis „Taufen, Trauungen, Bestattungen 1800-1850“ konnte das Eine oder das Andere beschreiben. Auch konnten sich hinter der Angabe „Taufen 1800-1850“ u. U. nur ein Buch, möglicherweise aber auch fünfzig jahrgangsweise geführte Amtshandlungsbücher verbergen. Entsprechend mussten die vorläufigen Signaturen in den Soll-Listen im Bedarfsfall nachgebessert werden.
In Einzelfällen wurden die Bücher inhaltlich ausführlicher beschrieben, wenn die Kreiskirchlichen Archivpfleger hier wichtige Hinweise zum Inhalt einzelner Bücher geben konnten. Dies wurde insbesondere dann wichtig, wenn Aufzeichnungen zu Amtshandlungen an lutherischen und reformierten Gemeindegliedern in einem Buch enthalten waren.
Eine Korrektur der aktuellen Verzeichnisse erfolgt auch weiterhin im Zuge der Benutzung der Mikrofilme auf der Grundlage von Benutzerhinweisen oder Feststellungen zum Inhalt der Bücher, die von Mitarbeitern der Kirchenbuchstellen erkannt werden.

Das Bundesprogramm zur „Sicherungsverfilmung von Archivgut“

Am 2. Oktober 1991 konnte im Landesarchiv Berlin mit der Mikroverfilmung der ersten Kirchenbücher aus dem Kirchenkreis Berlin-Charlottenburg begonnen werden. Die vollständige Verfilmung der Kirchenbücher wurde möglich durch die Aufnahme des Projekts in das vom Bund finanzierte Programm zur „Sicherungsverfilmung von Archivgut“, das auf die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten zurückgeht. Ihr Zweck ist es, über Mikrofilm eine Zweitüberlieferung herzustellen, welche die Informationen des Archivguts sichert und im Katastrophenfall an die Stelle des originalen Archivguts treten kann. Die Sicherungsfilme werden daher im Zentralen Bergungsort der Bundesrepublik Deutschland, einem Stollen in Oberried bei Freiburg im Breisgau, eingelagert, wo die Filme in Spezialbehältern bewaffnete Konflikte ebenso überdauern sollen wie Naturkatastrophen.

Die Verfilmung der Kirchenbücher aus dem Bereich der heutigen EKBO erfolgte zunächst in der Bundessicherungsverfilmungsstelle im Landesarchiv Berlin und seit 1997 in der Sicherungsverfilmungsstelle des Brandenburgischen Landeshauptarchivs in Potsdam-Bornim. In Umfang und Dauer war es das bisher größte Sicherungsverfilmungsprojekt in der Region. Allein in Potsdam wurden bei einer Laufzeit von elf Jahren bislang rund 2,5 Millionen Aufnahmen auf 1.850 Mikrofilmen hergestellt. 1.400 davon lagern bereits „für die Ewigkeit“ im Oberrieder Stollen.

Aktuelle Dokumentation und Gestaltung eines Findmittels

Die ersten Ausgangslisten wurden 1989 in einer Version von dBase 3.0 erstellt. Auch mit Access 2.0 wurde „experimentiert“. Als Problem für die langfristige Nutzung und Veröffentlichung erwies sich, allerdings erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt, die Überführung der Daten in aktuellere Programmversionen und die Umwandlung der mittels dBase oder Access erfassten Daten in Textdateien. Dies erforderte jeweils umfassende Textneugestaltungen.
Im weiteren Projektverlauf wurden die Ausgangslisten daher als einfache Word-Texttabelle in der Form erstellt, die später auch als Grundlage für die Veröffentlichung der Findmittel dienten.
Die Ergebnisse der Verzeichnungsarbeiten liegen heute in Form einer kleinen Schriftenreihe (Archivbericht / Beihefte) vor, und stehen den Benutzern der Mikrofilme seit Mai 1993 mit der Auslieferung der ersten Mikrofiches zur Kirchenbuchverfilmung an das Konsistorium/Archivreferat der EKiBB zur Verfügung.
Nach Projektbeginn 1991 konnte die Sicherungsverfilmung für die Kirchenbücher Berlins und der franz. ref. Gemeinden 1998 abgeschlossen werden.
Es folgten nach der Ordnung des Pfarralmanachs der EKiBB (Jg. 1994) die Sicherungsverfilmungen der Kirchenbücher aus Gemeinden in den Generalsuperintendenturen (Alt-Sprengel) Cottbus, Eberswalde und Potsdam mit Abschluss im Jahr 2007.
Das Projektgebiet erstreckte sich im Jahr 1989 auf ca. 1700 Gemeinden (900 Pfarrsprengel) in 60 Kirchenkreisen (Sprengel Berlin 21, Cottbus 11, Eberswalde 10, Potsdam 16, Reformierte 2).
Die Gemeinden und Kirchenkreise aus der seit 1. Januar 2004 mit der EKiBB in der EKBO vereinten Kirchenregion der Ev. Kirche der schlesischen Oberlausitz (EKsOL) sind hier nicht enthalten.

Bestandsumfang

Der Buchbestand wird aktuell (Herbst 2007) mit ca. 26.544 Büchern (ohne den Sprengel Görlitz/EKSOL) registriert. Nach Abzug der Verluste und der aus anderen Gründen nicht verfilmten Bücher wird der Mikrofilmbestand ca. 25.000 Amtshandlungsbücher (in ca. 30.000 Fichescouverts, auf ca. 120.000 Fiches/Planfilmen) dokumentieren.
Zum Jahresende 2007 konnte mit der Konvertierung der Sicherungsfilme zu den Büchern aus dem Alt-Kirchenkreis Zossen das Projekt für den Bereich der EKiBB zu einem vorläufigen Abschluss gebracht werden.