Datenschutz / Das Wichtigste über Kirchenbücher

Datenschutz

Für die nichtamtliche, also private oder gewerbliche Nutzung unterliegen die Kirchenbücher und deren Mikroverfilmungen Benutzungsbeschränkungen.

Die Sperrfristen für die verschiedenen Amtshandlungen betragen bei

  • Taufen 90 Jahre
  • Konfirmationen 75 Jahre
  • Trauungen 70 Jahre
  • Bestattungen 30 Jahre

Auskünfte aus Kirchenbüchern, die den oben aufgeführten Sperrfristen unterliegen, können jedoch erteilt werden, sofern eine entsprechende Berechtigung nachgewiesen wurde.

Für Vorfahren in direkter Linie (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern etc.) können einzelne Einträge durch die Sachbearbeiter der Kirchenbuchstelle herausgesucht und Kopien oder Auszüge angefertigt werden.

Um Kopien oder Auszüge von Einträgen anderer Personen zu erhalten, muss eine schriftliche Einwilligung der Betroffenen oder ihrer direkten Nachkommen vorgelegt werden.

Zur Erbenermittlung in gesperrten Kirchenbüchern muss die Bestallung des Amtsgerichts bzw. eine entsprechende Vollmacht vorliegen oder die Erlaubnis der direkten Nachkommen.

Kirchenbücher sind Amtshandlungsbücher!

Mit der Registrierung kirchlicher Amtshandlungen wurde bereits im 16. Jahrhundert begonnen. Sowohl der Dreißigjährige Krieg (1618-48) als auch der Zweite Weltkrieg haben größere Überlieferungslücken verursacht.

Unter Kirchenbüchern versteht man Register, die jeweils für eine Kirchengemeinde angelegt, und in denen Taufen, Trauungen und Bestattungen verzeichnet werden. Im weiteren Sinne gehören zu den Kirchenbüchern auch Konfirmanden- und Kommunikantenregister. Werden unterschiedliche Amtshandlungen in einem einzigen Buch geführt, wie es für Gemeinden im dünn besiedelten ländlichen Raum häufig festgestellt werden kann, spricht man von Gesamtkirchenbüchern.

Neben den Daten zu Amtshandlungen enthalten die Kirchenbücher, insbesondere die älteren, oft chronikalische Nachrichten zur Kirchengemeinde und zum Zeitgeschehen. Nach den im Kirchlichen Amtsblatt (KABl) vom 21.6.1994 auf Seite 177 abgedruckten Richtlinien für das Kirchenbuchwesen der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg (EKiBB) ist das Kirchenbuch „eines der wichtigsten Dokumente zur Geschichte der Kirchengemeinde“.

Lutherische Gemeinden, französisch- oder deutsch-reformierte Gemeinden und sogennannte unierte Gemeinden führten, bis auf wenige Ausnahmen, jeweils eigene Kirchenbücher.

Kirchenbücher der Militärkirchengemeinden sind sowohl in kirchlichen als auch staatlichen Archiven zu finden.

Die Kirchenbücher aus fast allen Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) seit der Reformation bis 1945 liegen im ELAB auf Mikrofiches vor. Die Kirchenbücher wurden verfilmt, um die Originale zu schonen.

Die Mikrofiches können im Benutzersaal des Kirchlichen Archivzentrums an speziellen Lesegeräten eingesehen werden.