Konsistorium

Das Konsistorium ist in evangelischen Landeskirchen seit alters die zentrale Aufsichts- und Verwaltungsbehörde. Bis 1918 war es ausführendes Organ des landesherrlichen Kirchenregiments.

Seit der Trennung von Staat und Kirche ist das Konsistorim  der Synode und der Kirchenleitung nachgeordnet und rechenschaftspflichtig.

Akten der Vorgängerinstitutionen und ein älterer Aktenbestand des Berliner Konsistoriums sind im Brandenburgischen Landeshauptarchiv Potsdam und im Geheimen preußischen Staatsarchiv Dahlem archiviert. 

Soweit ältere Akten über 1920 hinaus weitergeführt wurden, sind sie als integrierter Bestandteil der Registraturen des Evangelischen Konsistoriums der Mark Brandenburg (1920 – 1945) bzw. des Evangelischen Konsistoriums Berlin-Brandenburg (ab 1945) in unseren ELAB-Beständen  erhalten.

Zusätzliche Informationen zur Verwaltungsgeschichte des Konsistoriums können Sie bei Bedarf  hier erhalten.

Eine Übersicht über im Landeskirchlichen Archiv vorhandenen Konsistorialbestände finden Sie hier.