Besonderheiten der Konsistorialbestände

Die Regionalisierung der Landeskirche bedeutet: beginnend mit dem Mauerbau im August 1961 wurden die Akten in den kommenden drei Jahrzehnten in der Ost- und der Westregion der Landeskirche in räumlich und funktional getrennten Institutionen geführt. Die Regionalisierung endete nicht mit dem Mauerfall.

Neben der Regionalisierung ist bei den Landeskirchlichen Beständen auf die Gliederung in Generalia, Specialia und Personalia zu achten.
Ein Teil der Finanzakten, sowie die Handakten der Konsistorialpräsidenten, der Pröpste und einzelner Dezernenten sind noch nicht durch Verzeichnung erschlossen.