Archivpflege der EKBO

In der EKBO besteht ein flächendeckendes Netzwerk der kirchlichen Archivpflege. Sie richtet sich vor allem an die Kirchenkreise und Kirchengemeinden mit dem Ziel, den Superintendenturen, Pfarrämtern und Gemeinden durch fachliche Beratung bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Unterhaltung von Archiven unterstützend zu helfen. Zu dem Aufgabenbereich gehören die historischen Archive, die Kirchenbuchbestände und historische Bibliotheken. Nähere Erläuterungen können dem GKR-Handbuch Archiv  entnommen werden.

Grundlagen für die Archivpflege sind das Archivgesetz, die Archivpflegeordnung, die auch die Registraturpflege (§ 7 Abs. 5) einschließt, sowie weitere rechtliche Bestimmungen der EKBO.

Arbeitshilfen:

1. Kassationsordnung und Fristenplan (2017)

2. Bewertungsmodelle: Personalakten, Bauakten, Veranstaltungsakten

3. Übergabe-/ Übernahmeprotokoll Kirchengemeinden

4. Übergabe-/ Übernahmeprotokoll Kirchenkreise

5. Erschließungsrichtlinie

 

 

Jeder Kirchenkreis im Kirchengebiet der EKBO soll wenigstens von einem/einer ehrenamtlichen kreiskirchlichen Archivpfleger/in (Abschnitt II, § 5) betreut werden. Die aktuelle Besetzung der kreiskirchlichen Archivpflege in den Kirchenkreisen ist dem Pfarralmanach zu entnehmen.

  • Die Archivpfleger und Archivpflegerinnen  unterstützen die Superintendenturen bei Pfarramtsübergaben und Visitationen.
  • In Zusammenarbeit mit dem Landeskirchenarchiv begleiten die Archivpfleger/innen Verzeichnungsprojekte auf der Ebene von Kirchenkreisen und Gemeinden und unterstützen überregionale Projekte zur Sicherung und Erschließung von kirchlichem Archivgut.
  • Die Archivpfleger/innen in den Kirchenkreisen und die Beratungsstelle für die Archivpflege beim Landeskirchenarchiv unterstützen Kirchenkreise und Gemeinden auch bei der allgemeinen Schriftgutverwaltung.