Arbeitsplatzreservierung an Lesegeräten

Sie möchten Kirchenbücher der Landeskirche nutzen? Bitte beachten Sie unsere Hinweise:

Private, wissenschaftliche oder gewerbliche Nutzung

Wissenschaftliche Kirchenbuchbenutzer müssen vor Benutzung einen schriftlichen Antrag stellen. Nach der Genehmigung zur wissenschaftlichen Benutzung entfällt die Begrenzung auf drei Tage und die Gebührenpflicht.

Für gewerbliche Kirchenbuchbenutzer werden täglich mehrere Lesegeräte bis 10.00 Uhr freigehalten. Diese müssen nicht reserviert werden. Auf Grund der stark angestiegenen Nachfrage in diesem Bereich kann nicht garantiert werden, dass täglich alle Interessenten einen Platz mit Lesegerät erhalten können.

Reservierte Plätze werden eine Stunde freigehalten!
Generell gilt: Reservierte Geräte, die bis 10.00 Uhr nicht besetzt sind, werden anderweitig vergeben.

An Öffnungstagen sind ab 9.00 Uhr im Eingangsbereich des Kirchlichen Archivzentrums Wartenummern erhältlich.

Frei gebliebene Lesegeräte werden ab 10.00 Uhr an die Wartenden nach der Nummernfolge vergeben.

Öffnungszeiten: Mo – Fr 9 – 16 Uhr
Ausgabe von Archivalien: Mo – Fr 9 – 12 Uhr

Die Reservierungsstelle für das Kirchliche Archivzentrum Berlin (KAB) ist für alle Archive des Hauses beim Evangelischen Zentralarchiv (EZA) angesiedelt. Daher empfiehlt sich auch ein Blick auf die Internetseite des EZA: https://www.ezab.de/

Platzreservierungen sind unbedingt erforderlich und werden nur schriftlich als E-Mail (reservierung@ezab.de), Fax (030-22 50 45 40) oder Brief (Kirchliches Archivzentrum Berlin, Reservierung, Bethaniendamm 29, 10997 Berlin) entgegengenommen.

Unangemeldete Besucher können  in der Regel nicht damit rechnen, am Besuchstag einen Leseplatz zu erhalten.

Für die Kirchenbucheinsicht ist die Reservierung von Lesegeräten unbedingt erforderlich, da die Anzahl der Arbeitsplätze beschränkt ist! Reservierungswünsche können ab dem 1. Tag eines Kalendermonats für drei Monate im voraus angemeldet werden. Die Reservierungswünsche werden nach Datum des Posteingangs bearbeitet und beantwortet.

Die Reservierung gilt, wenn nicht anders gewünscht und angekündigt, nur für eine Person an einem Lesegerätplatz.

Bitte beachten Sie auch die Übersicht über unsere ab 1.Januar 2011 anfallenden Nutzungsgebühren.