1816-1918

Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg (1816-1918)

 25.3.1816 Neubegründung eines Konsistoriums für Brandenburg, Leitung: der Oberpräsident der Provinz Brandenburg, viele Angelegenheiten wurden den Regierungen überwiesen

1817 Neubildung eines „Kultusministeriums“

1829 Wiedereinführung des Amtes der Generalsuperintendenten mit Sitz und Stimme im Konsistorium

1833 Verknüpfung mit dem Militärkirchenwesen ( Militäroberpfarrer Gardekorps / brandenburgisches Armeekorps mit Sitz und Stimme im Konsistorium)

1845 Trennung des Vorsitzes im Konsistorium vom Amt des Oberpräsidenten

1847 erster eigenständiger Präsident des Konsistoriums ( von Voß)

1850 Einsetzung des Evangelischen Oberkirchenrats für ganz Preußen

Seit 1861 „Amtliche Mitteilungen des Königlichen Konsistoriums der Provinz Brandenburg“

1870 Errichtung der Generalsuperintendentur Berlin

1872 Abtrennung der „Schulsachen“

1876 „Gesetz über die evangelische Kirchenverfassung in den acht älteren Provinzen der Monarchie“