Landeskirchliche Bestände

Synode

Die zweimal jährlich tagende Landessynode ist das höchste Leitungsorgan der Landeskirche. Das Archiv verwahrt die Tagungsprotokolle, die Umdrucke der Drucksachen, den Schriftverkehr des Synodenbüros sowie die abgegebenen Akten der Synodenausschüsse.

Bei Recherchen in den Synodenakten des Zeitraums 1962 – 1994 muss wegen der Regionalisierung darauf geachtet werden, ob es sich um die Regionalsynode Ost oder West handelt.

Kirchenleitung

Die Kirchenleitung leitet die Landeskirche zwischen den Synodaltagungen. Das von der Synode gewählte Gremium tagt in der Regel 14tägig. Das entstehende Schrifttum sind hauptsächlich Sitzungsprotokolle mit den entsprechenden Anlagen (Einladungen, Beschlussvorlagen, Eingaben, Verteilmaterial, …).
Auch hier ist auf die Regionalisierung zu achten.

Bischofsamt, Generalsuperintendenturen, reformiertes Moderamen

Die bischöfliche Ebene hat in unserer heutigen Kirchenverfassung keinen beschließenden, sondern beratenden Charakter. Dennoch haben die Voten und Verlautbarungen der einzelnen Amtsträger  – vor allem nach außen – oft erhebliches Gewicht.

Im ELAB verwaltet werden die Akten des Bischofsbüros, Handakten der Bischöfe, sowie die abgegebenen Akten der Generalsuperintendenturen.

Die Bestände des reformierten Moderamens, das für die reformierten Gemeinden der Landeskirche die bischöflichen Rechte wahrnimmt, werden beim Archiv des Reformierten Kirchenkreises betreut. (Gendarmenmarkt, 10117 Berlin, Tel. 030 – 2 29 17 60, Fax -/2 04 15 05)

Konsistorium

Das Konsistorium ist in evangelischen Landeskirchen seit alters die zentrale Aufsichts- und Verwaltungsbehörde. Bis 1918 war es ausführendes Organ des landesherrlichen Kirchenregiments, nach der Trennung von Staat und Kirche ist es der Synode und der Kirchenleitung nachgeordnet und rechenschaftspflichtig.
Akten des lutherischen Oberkonsistoriums und des Reformierten Kirchendirektoriums in Preussen, die vor 1810 zugleich die Aufgaben eines Provinzialkonsistoriums für Brandenburg wahrnahmen, sind im Geheimen Preussischen Staatsarchiv in Berlin-Dahlem deponiert, ebenso ein gewisser Anteil der Akten des Königlichen Konsistoriums der Provinz Brandenburg, das 1816 neu eingerichtet wurde.

Soweit ältere Akten über 1920 hinaus weitergeführt wurden, sind sie als integrierter Bestandteil der Registraturen des Evangelischen Konsistoriums der Mark Brandenburg (1920 – 1945) bzw. des Evangelischen Konsistoriums Berlin-Brandenburg (ab 1945) in unseren ELAB-Beständen  erhalten. Die aus den genannten Registraturen übernommenen Bestände ergeben zusammen die größte Bestandsgruppe des ELAB. Hinweise auf weitere Besonderheiten dieser Bestände finden Sie hier.

Landeskirchliche Ämter, Werke und Einrichtungen

Neben dem Konsistorium wurden im Verlaufe des 20. Jahrhunderts weitere, der Kirchenleitung und der Synode verantwortliche Ämter für bestimmte kirchliche Arbeitszweige geschaffen.

Großen Raum nehmen im ELAB die Akten des Kirchlichen Bauamts ein. Allerdings ist nur ein kleinerer Teil erschlossen.

Die Bestände des Theologischen Prüfungsamts und die Akten der religionspädagogischen Ämter sind für die Nachweise der Ausbildungszeiten von rechtlicher Bedeutung.

Im Bereich der Aus- und Weiterbildung wurden nach 1945 viele Einrichtungen in landeskirchlicher Trägerschaft geschaffen, die inzwischen wieder „abgewickelt“ wurden. Zu den noch unverzeichneten Beständen aus diesem Bereich gehören diese.
Kirchliche Werke, vor allem im Bereich der Diakonie, verwalten ihre Archivbestände in der Regel selbst.